19.07.2023
Im Juni 23 gab es eine Änderung der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) in den Hinweisen zur Unfallverhütungsvorschrift (UVV): Dabei geht es um Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden und erhöhte Ansitzeinrichtungen bei Erntejagden.
Bei der Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden entfällt in den Hinweisen das Hutband. Der Hinweis sagt jetzt: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“
Zu Erntejagden heißt es nun: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“
Die Hinweise sind zwar unverbindlich, können aber auch zur Beurteilung der Sorgfalt bei der Schadensvermeidung herangezogen werden. Die SVLFG schreibt dazu: „Die Hinweise geben vornehmlich an, wie die in der Unfallverhütungsvorschrift normierten Schutzziele erreicht werden können. Sie schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus oder enthalten darüber hinaus weitere Erläuterungen zu dieser Unfallverhütungsvorschrift.“
Die aktuelle UVV findet ihr unter den Downloads.
Admin - 20:05 @ jagdliches Schiessen
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